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Jährliches Dokument nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Im Geschäftsjahr 2009, das am 01.09.2008 begann und am 31.08.2009 endete, hat die Andreae-Noris Zahn AG die nachfolgenden Informationen veröffentlicht. Soweit ein Dokument nur im Internet veröffentlicht wurde, kann dieses Dokument in gedruckter Form bei der Andreae-Noris Zahn AG kostenfrei angefordert werden.

Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein hier angegebener Pfad nicht verfügbar sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:

Andreae-Noris Zahn AG
Ressort Recht
Solmsstaße 25
60486 Frankfurt
E-Mail: recht(at)anzag.de

Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.